Anschreiben des Steuerberaters

zu den Sonderbetriebsausgaben

 

Lösungen für Steuerfragen

Fritz Boldt

Diplom-Kaufmann Steuerberater

Windkraftfonds, Wustrow
Sonderbetriebsausgaben der Gesellschafter


Sehr geehrte/r Gesellschafter/Innen,

wie Sie wissen, entstehen durch Ihre Beteiligung im Jahr des Beitritts und in den Folgejahren steuerlich wirksame Einkünfte (Gewinne oder Verluste), welche sich auf Ihr zu versteuerndes Einkommen auswirken. Die von uns jährlich zu erstellende Steuererklärung umfasst automatisch alle Kosten und Erträge, die von der Gesellschaft direkt bezahlt werden.

Darüber hinaus gibt es jedoch auch sogenannte Sonderbetriebsausgaben, dass heißt Aufwendungen, die Ihre Beteiligung betreffen, aber nicht von der Gesellschaft, sondern von Ihnen direkt getragen werden. Solche Aufwendungen können in die Steuererklärung nur eingebracht werden, wenn sie auch bekannt sind.

Wir dürfen Sie daher bitten, uns auf dem pdf.gif (224 Byte)PDF-Formblatt dieses Schreibens solche Kosten bekannt zu geben und
gleichzeitig zum Nachweis Belege oder Eigenberechnungen beizufügen.

 

Das Betriebsfinanzamt wird ohne Belege die Sonderbetriebsausgaben nicht anerkennen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie uns diese Kosten bis spätestens 31.05. eines jeden Jahres bekannt geben, da diese Aufwendungen nur in der Steuererklärung der Gesellschaft und nicht in Ihrer persönlichen Steuererklärung angegeben werden können. Haben Sie Aufwendungen getragen und geben diese nicht bekannt, so sind diese für Sie steuerlich nicht abzugsfähig. Aus diesem Grunde bitten wir um fristgerechte Erledigung.

Bitte tragen Sie auf der nächsten Seite Ihre persönlichen Angaben, insbesondere die Steuernummer ein. Fehlende oder unrichtige Steuernummern führen zu Verzögerungen bei der Anerkennung Ihrer steuerlichen Verluste. Nach Fertigstellung der Steuererklärung für die Gesellschaft erhalten Sie einen Nachweis für Ihre Akten.

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und hat ohne Unterschrift Gültigkeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

Dipl.-Kfm. Fritz Boldt
Steuerberater
Am Kosakenberg 1

29456 Hitzacker


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