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 Fritz BoldtDiplom-Kaufmann Steuerberater Windkraftfonds, WustrowSonderbetriebsausgaben der Gesellschafter
Sehr geehrte/r Gesellschafter/Innen,
 
 wie Sie wissen, entstehen durch Ihre Beteiligung im Jahr des Beitritts und in den
    Folgejahren steuerlich wirksame Einkünfte (Gewinne oder Verluste), welche sich auf Ihr zu
    versteuerndes Einkommen auswirken. Die von uns jährlich zu erstellende Steuererklärung
    umfasst automatisch alle Kosten und Erträge, die von der Gesellschaft direkt bezahlt
    werden.
 
 Darüber hinaus gibt es jedoch auch sogenannte Sonderbetriebsausgaben, dass heißt
    Aufwendungen, die Ihre Beteiligung betreffen, aber nicht von der Gesellschaft, sondern von
    Ihnen direkt getragen werden. Solche Aufwendungen können in die Steuererklärung nur
    eingebracht werden, wenn sie auch bekannt sind.
 Wir dürfen Sie daher bitten, uns auf dem  PDF-Formblatt dieses Schreibens solche
    Kosten bekannt zu geben und gleichzeitig zum Nachweis Belege oder Eigenberechnungen beizufügen.
   Das Betriebsfinanzamt wird ohne Belege die
    Sonderbetriebsausgaben nicht anerkennen. Es ist sehr wichtig, dass Sie uns diese Kosten bis spätestens 31.05.
    eines jeden Jahres bekannt geben, da diese Aufwendungen nur in der
    Steuererklärung der Gesellschaft und nicht in Ihrer persönlichen Steuererklärung
    angegeben werden können. Haben Sie Aufwendungen getragen und geben diese nicht bekannt,
    so sind diese für Sie steuerlich nicht abzugsfähig. Aus diesem Grunde bitten wir um
    fristgerechte Erledigung. Bitte tragen Sie auf der nächsten Seite Ihre persönlichen Angaben,
    insbesondere die Steuernummer ein. Fehlende oder unrichtige Steuernummern führen zu
    Verzögerungen bei der Anerkennung Ihrer steuerlichen Verluste. Nach Fertigstellung der
    Steuererklärung für die Gesellschaft erhalten Sie einen Nachweis für Ihre Akten. Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und hat ohne Unterschrift
    Gültigkeit.   Mit freundlichen Grüßen    Telefonische Auskünfte sind unverbindlich. 
      
        | Dipl.-Kfm. Fritz Boldt Steuerberater
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